Bilaterale Abkommen
zwischen der Schweiz und der Europäischen Union EU
Nachdem das Schweizervolk den Beitritt zum Europäischen Wirtschaftsraum EWR
am 6.12.1992 abgelehnt hatte, war die Schweiz gezwungen, die Zusammenarbeit mit
Europa auf anderem Weg zu regeln. In zwei Etappen wurden mit der EU die so genannten
Bilateralen Abkommen I und II ausgehandelt.
Die Bilateralen Abkommen I
Die Verhandlungen zu den Bilateralen Abkommen I wurden 1999 abgeschlossen,
im folgenden Jahr erfolgte die Ratifizierung [Genehmigung durch das Parlament],
seit 2002 sind sie in Kraft.
- Personenverkehr
- Luftverkehr
- Landverkehr
- Landwirtschaft
- Technische Handelshemmnisse
- Öffentliches Beschaffungswesen
- Forschung
Die Bilateralen Abkommen II
11.5.2004 Nachdem die Schweiz in den bilateralen Verhandlungen II auf Unterhändler-Ebene
Garantien für ihr Bankgeheimnis herausgeholt hat, tun sich die EU-Finanzminister schwer damit.
Luxemburg will Gleichbehandlung mit der Schweiz, d.h. Zinsbesteuerung für ausländische
Vermögen statt Offenlegung gegenüber den Steuerbehörden des Herkunftslandes.
13.5.2004 Die EU bestätigt die Bilateralen II. In der Schweiz beginnt das innere Tauziehen um
die Ratifizierung [Genehmigung]: Während sich die staatstragenden Bundesratsparteien
SP, FDP und CVP über den Abschluss der Verhandlungen befriedigt zeigen, verlangen die
notorischen Neinsager von der SVP sofort, dass alle Verträge einzeln dem
obligatorischen Referendum unterstellt werden [d.h. ohne Unterschriftensammlung
zur Volksabstimmung kommen].
Der Bundesrat und die übrigen Parteien wollen das Paket
zwar im Parlament gemeinsam behandeln, aber über jedes der neun Abkommen einzeln
abstimmen (dies, um den Vorwurf der "Päcklipolitik" zu entkräften). Welche
Abkommen allenfalls dem obligatorischen Referendum unterstellt werden, sollen aber nicht
die Polterer von der SVP sondern die klaren verfassungrechtlichen Grundlagen entscheiden.
Die neun Bilateralen Abkommen II im Überblick
- Schengen und Dublin: Beitritt der Schweiz zu den Abkommen von Schengen
(Aufhebung der konsequenten Grenzkontrollen innerhalb der EU, nur noch Stichkontrollen,
dafür verstärkte grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Polizei) und Dublin
(Regelung, welches Land welche Asylbewerber aufnehmen muss). Beim Schengener
Abkommen hat die Schweiz eine dauernde Ausnahmeregelung für das Bankgeheimnis
erhalten - dies ist zwar eine Freikarte für Steuerhinterziehung (in der Schweiz nicht strafbar),
aber nicht nicht für Steuerbetrug und Geldwäscherei.
- Die Steuerhinterziehung soll durch die Zinsbesteuerung eingedämmt werden:
Eine Quellensteuer auf den Zinsen (vergleichbar mit der innerhalb der Schweiz längst
geltenden Verrechnungssteuer) soll EU-weit dafür sorgen, dass die in die Schweiz,
Luxemburg, Österreich und Belgien verschobenen Vermögen nicht unbesteuert bleiben.
- Betrugsbekämpfung Damit soll der Schmuggel zur Umgehung von
indirekten Steuern (Mehrwertsteuer, Tabak- und Benzinsteuern etc.). eingedämmt
werden.
- Abkommen über verarbeitete Landwirtschaftsprodukte
(z.B. Käse oder Pommes Chips): Die EU verzichtet gänzlich auf Zölle und Exportsubventionen,
die Schweiz senkt die ihrigen soweit, dass die teureren Rohproduktpreise (z.B. für Milch, Kartoffeln)
berücksichtigt werden. Damit soll die Schweizer Landwirtschaft nach wie vor einen gewissen
Schutz geniessen, die Lebensmittelindustrie muss aber voll dem Wettbewerb stellen.
- Beiritt der Schweiz zur EU-Umweltagentur
- Beitritt der Schweiz zur EU-Statistikbehörde
- Beteiligung der Schweiz an den Media-Programmen der EU (Filmförderung).
- Freizügigkeit für die neuen EU-Mitgliedstaaten schrittweise bis 2011, mit Schutzklauseln
gegen einen allfälligen Massenandrang bis 2014.
- Bisherige Sonderregelungen für die Einfuhr von Produkten aus neuen EU-Ländern (z.B.
polnischer Wodka, ungarisches Geflügel) werden weitergeführt. Die EU verzichtet darauf,
Zölle auf Reexporte (z.B. in der Schweiz designte, in Portugal hergestellte und von der
Schweiz aus ausgelieferte Textilien) einzuführen.
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Letztes Update: 2.3.2007 |